“ Die Forschungszulage für Unternehmen – Ein oft übersehener Schatz der Förderlandschaft“

Forschungszulage. Was für den Laien erst einmal unbedeutend und nach Langeweile klingt, ist ein seit Jahren elementarer Baustein der Fördermittellandschaft. Dennoch wissen selbst Unternehmer oft nicht von deren Existenz und denken beim Stichwort „Förderprogramm“ zunächst an Papierberge, verlorene Zeit und lästigen Aufwand. Was Vielen fehlt, ist der Austausch mit Fördermittel-erprobten Unternehmern, die den Vorhang lüften und ihnen von den eigenen Erfahrungen berichten.

 

So geschehen im Rahmen des FörderMittwochs im Juni dieses Jahres. Digitalunternehmer und Gründer Jens Thiemann berichtete von seinem Umgang mit der Forschungszulage und brachte auf den Punkt: „… Es ist vor allem die wesentlich marktnähere experimentelle Entwicklung. Dort hat man zwar weiterhin finanzielle Risiken bei der Umsetzung, aber auch schon ein klares Bild davon, wohin die Reise gehen soll.

Und das ist in meinen Augen das Schöne an diesem Förderinstrument!

Zudem ist die Tatsache, dass das Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaften muss, ein riesengroßer Pluspunkt für defizitäre Start-ups, die dadurch ebenfalls für das Förderprogramm qualifiziert werden. Zudem funktioniert das Programm rückwirkend.

Man muss also nicht ewig auf eine Bestätigung warten.“

 

Fakten rund um die Forschungszulage:
Jedes Unternehmen, welches nach dem 01.01.2020 Ausgaben und Kosten
für Forschung & Entwicklung hatte, sollte das Angebot des
Staates nutzen.

Gefördert werden:

  • 25% der internen Personalaufwendungen
  • 15% der Kosten für F&E-Unteraufträge
  • Unabhängig von der Größe, vom Start-Up bis zum Konzern hat jedes steuerpflichtige
    Unternehmen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage.
  • bis zu 4 Jahre kann die Zulage rückwirkend beantragt werden, d.h., auch wenn der
    Abschluss 2020 oder gar 2021 bereits erfolgt ist, ist der Anspruch nicht verloren.

 

Dabei unterstützen die Beratenden Unternehmer Sie und informieren klar & verständlich.
Zudem können Sie sehr schnell einschätzen, ob ein Vorhaben förderwürdig ist.

Der Zeitaufwand der Beantragung kann eingespart werden, wenn man die Beratenden Unternehmer damit beauftragt. Die haben den A bis Z-Prozess (Antragstellung bis zur Zahlung) entwickelt, der die Geschäftsführer oder Abteilungsleiter entlastet. Dadurch müssen Sie sich im gesamten Prozess nicht mit Steuerthemen beschäftigen und können sich voll und ganz auf die Umsetzung des Projekts konzentrieren.

Mit nur wenigen Stunden Management-Tätigkeiten können so hohe Förderbeträge gemeinsam erwirkt werden. Durch diese Rundum-Unterstützung entfällt neben dem Papierkram auch ein großer Teil des Zeitaufwands.

In der Regel arbeiten die Beratenden Unternehmer dem Steuerberater zu, sodass auch hier keine Reibungsverluste entstehen. Zudem haben sie eine Vielzahl von Anträgen bereits erfolgreich begleitet und wissen, wo die Stolperfallen sind.

Weitere Details gibt es offiziell unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq
oder in unserem Informationsblatt

Dass bei erfolgreicher Beantragung die Zusammenarbeit nicht aufhören muss, bekräftigt Marc-Philipp Graf von Bethusy-Huc: „Viele Unternehmen haben wir nach der erfolgreichen Beantragung der Forschungszulage weiterhin auf Ihrem Weg begleitet und unterstützen Sie bei der Beantragung weiterer Zuschüsse wie ZIM. Schlussendlich konnten wir so für die Unternehmen relevante Fördersummen durch mehrere Förderprogramme gewinnen.

Um den Nebel rund um das Thema Fördermittel zu lichten, bieten die Beratenden Unternehmer monatlich den Businesstalk „FörderMittwoch“ an. In dessen Rahmen werden immer am letzten Mittwoch des Monats die relevantesten Programme, Neuheiten und Änderungen kompakt vorgestellt. Zusätzlich werden Teilnehmerfragen direkt im Talk oder im Einzelgespräch ausführlich besprochen und beantwortet, getreu dem Motto: „Von Unternehmern für Unternehmer“.

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Wieder 2 ZIM-Anträge innerhalb von 12 Monaten möglich!

Die seit 2022 geltende Beschränkung auf 2 Anträge auf eine ZIM-Förderung binnen 24 Monaten wurde aufgehoben und es sind wieder 2 Anträge (und Bewilligungen!) pro Unternehmen möglich.
Wir empfehlen das Programm ZIM wirklich für jedes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welches in den kommenden 18-36 Monaten durchgeführt werden soll. Es können sowohl Einzelvorhaben oder auch Kooperationsprojekte eingereicht werden.
Es können pro Unternehmen bis zu 247.000 Euro an Zuschüssen mit extrem attraktiven Quoten bewilligt werden.
Sehr interessant sind auch sog. Durchführbarkeitsstudien, die bereits eine geförderte Vorbereitung zum eigentlichen Vorhaben mit bis zu 80.000 Euro fördert.
Es lohnt sich daher immer, in einem Gespräch von uns einschätzen zu lassen, wie förderfähig wir ein Thema finden. Neben einer inhaltlichen Bewertung können wir auch bereits eine Aussage zur möglichen Zuschusshöhe treffen.

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Die staatliche Forschungszulage – eine stattliche Förderung!

Aktueller denn je und wirklich pragmatisch mit einer sehr hohen
Bewilligungsrate ist die in Deutschland weitestgehend noch immer
unbekannte Forschungszulage wirklich empfehlenswert. Denn sie ist mit einem überschaubarem Aufwand zu
beantragen und wird auf Prüfungsseite auch wirklich extrem schnell
bearbeitet. Wir erzielen regelmäßig Bewilligungen innerhalb von 1,5 bis max. 3 Monaten.

Worum es geht

Jedes Unternehmen, welches nach dem 01.01.2020 Ausgaben und Kosten
für Forschung & Entwicklung hatte, sollte das Angebot vom
Staat nutzen. Gefördert werden:

  • 25% der internen Personalaufwendungen
  • 15% der Kosten für F&E-Unteraufträge
  • unabhängig
    von der Größe, vom Start-Up bis zum Konzern hat jedes steuerpflichtige
    Unternehmen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage
  • bis zu 4 Jahre
    kann die Zulage rückwirkend beantragt werden, d.h., auch wenn der
    Abschluss 2020 oder gar 2021 bereits erfolgt ist, ist der Anspruch nicht verloren

Da viele Unternehmer gar nicht wissen, dass sie berechtigt sind,
lohnt es sich unbedingt, mit uns in Kontakt zu treten, wir informieren
gerne & klar verständlich.
Zudem können wir sehr schnell einschätzen, ob ein Vorhaben
förderwürdig ist. Wir haben eine Vielzahl von Anträgen erfolgreich
begleitet und wissen, wo die Stolperfallen sind. In der Regel arbeiten
wir dem Steuerberater zu, so dass auch hier keine Reibungsverluste
entstehen.

Weitere Details gibt es offiziell unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq
oder in unserem Informationsblatt
(PDF).

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go-inno-Praxisbeispiel – Schwimmkörper für Solarstromerzeugung

Ein Projekterfolg, der uns persönlich sehr freut, da hier verschiedene ökologisch sinnvolle Themen zu einem neuen Produkt verbunden wurden und einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Wasserflächen leisten. Es werden noch weitere Innovationen darauf aufbauend folgen!

Zudem wurde unser Projekt vom BMWK als Best Practice Beispiel ausgewählt:

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Best-Practices/Best-Practices-go-inno/go-inno-praxisbeispiel-33.html

Beispiel Durchführbarkeitsstudien Förderung für KMU

F&E-Durchführbarkeitsstudien für KMU

Zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitätenwerden Durchführbarkeitsstudien gefördert. Ziel ist es, die Realisierbarkeit und reellen Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln.
Bei einer Förderquote von bis 70% werden bis zu 70.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 8 Monaten gefördert.
Welche Mittel für Sie möglich sind und wie schnell eine Bewilligung erzielt werden kann, klären wir sehr gerne in einem Erstgespräch.

Forschungszulage beantragen

Forschungszulagengesetz – was Sie jetzt beachten sollten

In 2 Schritten beantragen!

Nutzen Sie den neuen gesetzlichen Rahmen:

Um keine Ansprüche in 2020 verlieren, beginnen Sie jetzt mit der Beantragung von bis zu 1 Mio. Euro Förderung durch den Bund.

Das Verfahren läuft zweistufig und ist bei entsprechender Vorbereitung unkompliziert durchzuführen:

1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

a) Registrieren (online)
b) Antrag ausfüllen und einreichen (online und parallel- noch – postalisch)
c) Nach positiver Prüfung erteilt die Bescheinigungsstelle den offiziellen Bescheid.

2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt Mit der Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt zum Ablauf des Wirtschaftsjahres Antrag auf Forschungszulage gestellt. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Die Bestimmung der Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage obliegt dem zuständigen Finanzamt. Sind in dem Wirtschaftsjahr keine Steuern fällig, entsteht in der beantragten Höhe ein Auszahlungsanspruch.

Die offiziellen Angaben und Informationen gibt es unter:

https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema und unterstützen Sie gerne.

Co-kreativer Prozess für Teams

LEGO® SERIOUS PLAY® ALS ONLINE-FORMAT, GEHT DAS DENN?

Ja, es funktioniert!

Als co-kreativer Prozess für Teams lebt LEGO SERIOUS PLAY [LSP] maßgeblich von interaktiver Zusammenarbeit. Idealerweise in inspirierender Workshop-Umgebung, wo bspw. Empathie, Bewegung und Kooperation „offline“ optimal gefördert sind. In einer Welt, deren Komplexität stetig zunimmt, in der wir fast täglich neue Normalitäten erleben, sind dies nützliche Stützpfeiler.

Welche Möglichkeiten bietet LSP Offline und Online?

In CORONA-Zeiten finden sich viele Real Time Workshop-Formate auch online in Videokonferenzen wieder.  Und dies gelingt uns sogar mit LSP. Dabei bauen wir mit LEGO eigene Denkmodelle in 3D, schaffen individuell visualisierte Ergebnisse, ergänzt mit intuitivem Storymaking und gemeinsamem Spaß als Motivationshebel.

Welche Aufgaben lassen sich mit LSP bearbeiten?

Mit den Händen Denken: LSP bietet Gestaltungsmaterial in fast unbegrenzter Flexibilität (70-80% unserer Gehirnzellen mit den Händen verknüpft). Baue ich intuitiv LEGO-Modelle, dann enthalten diese metaphorisch alle relevanten Informationen. Sie werden durch erklärende Geschichten für Andere nachvollziehbar. Das bearbeitbare Aufgabenspektrum ist quasi unbegrenzt: abstrakte Vision, praktische Strategieentwicklung, Prozesse, Ideensammlung, über Wertegerüste bis hin zu Systemlandschaften und Leitprinzipien etc. lassen sich abstrakt und realitätsnah mit Prototypen simulieren.

Soll etwa die Realität mit LSP nachgebaut werden?

Genau darum geht es nicht bei LSP. Vielmehr gelingt es mit LSP die individuelle und kollaborative Wahrnehmung erlebbar zu machen. Dabei wird nicht auf Perfektion gezielt, sondern auf den Ideen anderer aufgebaut. Also gerade so gut gebaut, um gemeinsam weiter machen zu können. Wir bleiben fokussiert und im Flow, vermeiden sowohl Über- als auch Unterforderung.

Was kann LSP für die Team-Entwicklung leisten?

Teilnehmende werden zu 100% beteiligt. Jeder baut, beschreibt, erzählt, reflektiert individuell und im Team. Persönliche Erfahrungsschätze werden gehoben, die eigene Vorstellungskraft gestärkt und verborgene Kreativität freigelegt. Wertvolle Kompetenzen wie z.B. Empathie, Wertschätzung, divergentes sowie konvergentes Denken und Perspektivwechsel usw. erfahren Förderung „en passant“. Nicht zuletzt kann LSP einen Beitrag zu einer stimmigen Unternehmenskultur leisten.

Fazit: Wagen Sie den Mutausbruch!

Wenn Teams komplexe Herausforderungen selber angehen sollen, Abläufe und Prozesse zu erneuern sind, Strategien und Produkte entwickelt oder persönliche Entwicklungshorizonte bereichert werden wollen, dann bietet LEGO SERIOUS PLAY beste Voraussetzungen für überraschende Ergebnisse. Das Coaching übernimmt dabei ein versierter LSP Facilitator.
Mit LEGO verbinden Sie ohnehin sehr wahrscheinlich gute Erinnerungen, stimmt´s?

Forschungszulage Beratende Unternehmer

Forschungszulage des Bundes

Bis zu 500.000 Euro Erstattung!

Am 07.11.2019 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet und zum 01.01.2020 ist es bereits aktiv: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Forschung-Ent…
Was bei unseren Nachbarn und in weiten Teilen der Welt bereits üblich ist, wird ab dem kommenden Jahr wohl auch in Deutschland umgesetzt. Jedes steuerpflichtige Unternehmen hat einen Anspruch auf eine Zulage von bis zu 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr. 25% der Forschungsaufwendungen (im wesentlichen Kosten durch Personal und Auftragsvergabe) können gedeckelt bei 2 Mio. Euro (damit max. 500.000 Euro) geltend gemacht werden.

Und das Besondere: Auch Unternehmen in Verlustphase werden gefördert!
Ist die festgesetzte Steuer niedriger als die Forschungszulage, wird dieser Betrag als Steuererstattung ausgezahlt. Damit werden auch Unternehmen, die sich in einer Verlustphase befinden und deshalb keine oder nur wenig Steuern zahlen, gefördert. Gerade für Unternehmen in der Wachstumsphase wie Start-ups oder Unternehmen in Schwierigkeiten ist das eine enorme Hilfe.
Natürlich geben wir Ihnen alle Informationen und erstellen Ihnen ab dem kommenden Jahr auch gerne die Anträge für die Zulagen. Reagieren Sie rechtzeitig, jede mögliche Entwicklungsarbeit sollte bereits ab Januar dokumentiert werden, damit kein Geld verschenkt wird. Sprechen Sie uns an!
Chapeau liebe Regierung, es hat lange gedauert, aber nun kommt die Forschungszulage auch in Deutschland!

Jetzt liebe Unternehmer sind Sie gefordert: nutzen Sie die Zulage und dokumentieren unbedingt jetzt schon Ihre Forschungsaufwendungen – sowohl die eigenen als auch Fremdleistungskosten, damit Sie hinterher anrechenbar sind!