“ Die Forschungszulage für Unternehmen – Ein oft übersehener Schatz der Förderlandschaft“

Forschungszulage. Was für den Laien erst einmal unbedeutend und nach Langeweile klingt, ist ein seit Jahren elementarer Baustein der Fördermittellandschaft. Dennoch wissen selbst Unternehmer oft nicht von deren Existenz und denken beim Stichwort „Förderprogramm“ zunächst an Papierberge, verlorene Zeit und lästigen Aufwand. Was Vielen fehlt, ist der Austausch mit Fördermittel-erprobten Unternehmern, die den Vorhang lüften und ihnen von den eigenen Erfahrungen berichten.

 

So geschehen im Rahmen des FörderMittwochs im Juni dieses Jahres. Digitalunternehmer und Gründer Jens Thiemann berichtete von seinem Umgang mit der Forschungszulage und brachte auf den Punkt: „… Es ist vor allem die wesentlich marktnähere experimentelle Entwicklung. Dort hat man zwar weiterhin finanzielle Risiken bei der Umsetzung, aber auch schon ein klares Bild davon, wohin die Reise gehen soll.

Und das ist in meinen Augen das Schöne an diesem Förderinstrument!

Zudem ist die Tatsache, dass das Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaften muss, ein riesengroßer Pluspunkt für defizitäre Start-ups, die dadurch ebenfalls für das Förderprogramm qualifiziert werden. Zudem funktioniert das Programm rückwirkend.

Man muss also nicht ewig auf eine Bestätigung warten.“

 

Fakten rund um die Forschungszulage:
Jedes Unternehmen, welches nach dem 01.01.2020 Ausgaben und Kosten
für Forschung & Entwicklung hatte, sollte das Angebot des
Staates nutzen.

Gefördert werden:

  • 25% der internen Personalaufwendungen
  • 15% der Kosten für F&E-Unteraufträge
  • Unabhängig von der Größe, vom Start-Up bis zum Konzern hat jedes steuerpflichtige
    Unternehmen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage.
  • bis zu 4 Jahre kann die Zulage rückwirkend beantragt werden, d.h., auch wenn der
    Abschluss 2020 oder gar 2021 bereits erfolgt ist, ist der Anspruch nicht verloren.

 

Dabei unterstützen die Beratenden Unternehmer Sie und informieren klar & verständlich.
Zudem können Sie sehr schnell einschätzen, ob ein Vorhaben förderwürdig ist.

Der Zeitaufwand der Beantragung kann eingespart werden, wenn man die Beratenden Unternehmer damit beauftragt. Die haben den A bis Z-Prozess (Antragstellung bis zur Zahlung) entwickelt, der die Geschäftsführer oder Abteilungsleiter entlastet. Dadurch müssen Sie sich im gesamten Prozess nicht mit Steuerthemen beschäftigen und können sich voll und ganz auf die Umsetzung des Projekts konzentrieren.

Mit nur wenigen Stunden Management-Tätigkeiten können so hohe Förderbeträge gemeinsam erwirkt werden. Durch diese Rundum-Unterstützung entfällt neben dem Papierkram auch ein großer Teil des Zeitaufwands.

In der Regel arbeiten die Beratenden Unternehmer dem Steuerberater zu, sodass auch hier keine Reibungsverluste entstehen. Zudem haben sie eine Vielzahl von Anträgen bereits erfolgreich begleitet und wissen, wo die Stolperfallen sind.

Weitere Details gibt es offiziell unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq
oder in unserem Informationsblatt

Dass bei erfolgreicher Beantragung die Zusammenarbeit nicht aufhören muss, bekräftigt Marc-Philipp Graf von Bethusy-Huc: „Viele Unternehmen haben wir nach der erfolgreichen Beantragung der Forschungszulage weiterhin auf Ihrem Weg begleitet und unterstützen Sie bei der Beantragung weiterer Zuschüsse wie ZIM. Schlussendlich konnten wir so für die Unternehmen relevante Fördersummen durch mehrere Förderprogramme gewinnen.

Um den Nebel rund um das Thema Fördermittel zu lichten, bieten die Beratenden Unternehmer monatlich den Businesstalk „FörderMittwoch“ an. In dessen Rahmen werden immer am letzten Mittwoch des Monats die relevantesten Programme, Neuheiten und Änderungen kompakt vorgestellt. Zusätzlich werden Teilnehmerfragen direkt im Talk oder im Einzelgespräch ausführlich besprochen und beantwortet, getreu dem Motto: „Von Unternehmern für Unternehmer“.

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