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Die staatliche Forschungszulage – eine stattliche Förderung!

Aktueller denn je und wirklich pragmatisch mit einer sehr hohen
Bewilligungsrate ist die in Deutschland weitestgehend noch immer
unbekannte Forschungszulage wirklich empfehlenswert. Denn sie ist mit einem überschaubarem Aufwand zu
beantragen und wird auf Prüfungsseite auch wirklich extrem schnell
bearbeitet. Wir erzielen regelmäßig Bewilligungen innerhalb von 1,5 bis max. 3 Monaten.

Worum es geht

Jedes Unternehmen, welches nach dem 01.01.2020 Ausgaben und Kosten
für Forschung & Entwicklung hatte, sollte das Angebot vom
Staat nutzen. Gefördert werden:

  • 25% der internen Personalaufwendungen
  • 15% der Kosten für F&E-Unteraufträge
  • unabhängig
    von der Größe, vom Start-Up bis zum Konzern hat jedes steuerpflichtige
    Unternehmen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage
  • bis zu 4 Jahre
    kann die Zulage rückwirkend beantragt werden, d.h., auch wenn der
    Abschluss 2020 oder gar 2021 bereits erfolgt ist, ist der Anspruch nicht verloren

Da viele Unternehmer gar nicht wissen, dass sie berechtigt sind,
lohnt es sich unbedingt, mit uns in Kontakt zu treten, wir informieren
gerne & klar verständlich.
Zudem können wir sehr schnell einschätzen, ob ein Vorhaben
förderwürdig ist. Wir haben eine Vielzahl von Anträgen erfolgreich
begleitet und wissen, wo die Stolperfallen sind. In der Regel arbeiten
wir dem Steuerberater zu, so dass auch hier keine Reibungsverluste
entstehen.

Weitere Details gibt es offiziell unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq
oder in unserem Informationsblatt
(PDF).

Forschungszulage beantragen

Forschungszulagengesetz – was Sie jetzt beachten sollten

In 2 Schritten beantragen!

Nutzen Sie den neuen gesetzlichen Rahmen:

Um keine Ansprüche in 2020 verlieren, beginnen Sie jetzt mit der Beantragung von bis zu 1 Mio. Euro Förderung durch den Bund.

Das Verfahren läuft zweistufig und ist bei entsprechender Vorbereitung unkompliziert durchzuführen:

1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

a) Registrieren (online)
b) Antrag ausfüllen und einreichen (online und parallel- noch – postalisch)
c) Nach positiver Prüfung erteilt die Bescheinigungsstelle den offiziellen Bescheid.

2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt Mit der Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt zum Ablauf des Wirtschaftsjahres Antrag auf Forschungszulage gestellt. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Die Bestimmung der Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage obliegt dem zuständigen Finanzamt. Sind in dem Wirtschaftsjahr keine Steuern fällig, entsteht in der beantragten Höhe ein Auszahlungsanspruch.

Die offiziellen Angaben und Informationen gibt es unter:

https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema und unterstützen Sie gerne.