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Die staatliche Forschungszulage – eine stattliche Förderung!

Aktueller denn je und wirklich pragmatisch mit einer sehr hohen Bewilligungsrate ist die in Deutschland weitestgehend noch immer unbekannte Forschungszulage wirklich empfehlenswert. Denn sie ist mit einem überschaubarem Aufwand zu beantragen und wird auf Prüfungsseite auch wirklich extrem schnell bearbeitet. Wir erzielen regelmäßig Bewilligungen innerhalb von 1,5 bis max. 3 Monaten.

Worum es geht
Jedes Unternehmen, welches nach dem 01.01.2020 Ausgaben und Kosten für Forschung & Entwicklung hatte, sollte das Angebot vom Staat nutzen. Gefördert werden:
  • 25% der internen Personalaufwendungen
  • 15% der Kosten für F&E-Unteraufträge
  • unabhängig von der Größe, vom Start-Up bis zum Konzern hat jedes steuerpflichtige Unternehmen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage
  • bis zu 4 Jahre kann die Zulage rückwirkend beantragt werden, d.h., auch wenn der Abschluss 2020 oder gar 2021 bereits erfolgt ist, ist der Anspruch nicht verloren
Da viele Unternehmer gar nicht wissen, dass sie berechtigt sind, lohnt es sich unbedingt, mit uns in Kontakt zu treten, wir informieren gerne & klar verständlich.
Zudem können wir sehr schnell einschätzen, ob ein Vorhaben förderwürdig ist. Wir haben eine Vielzahl von Anträgen erfolgreich begleitet und wissen, wo die Stolperfallen sind. In der Regel arbeiten wir dem Steuerberater zu, so dass auch hier keine Reibungsverluste entstehen.

Weitere Details gibt es offiziell unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq
oder in unserem Informationsblatt (PDF).
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