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Die staatliche Forschungszulage – eine stattliche Förderung!

Aktueller denn je und wirklich pragmatisch mit einer sehr hohen
Bewilligungsrate ist die in Deutschland weitestgehend noch immer
unbekannte Forschungszulage wirklich empfehlenswert. Denn sie ist mit einem überschaubarem Aufwand zu
beantragen und wird auf Prüfungsseite auch wirklich extrem schnell
bearbeitet. Wir erzielen regelmäßig Bewilligungen innerhalb von 1,5 bis max. 3 Monaten.

Worum es geht

Jedes Unternehmen, welches nach dem 01.01.2020 Ausgaben und Kosten
für Forschung & Entwicklung hatte, sollte das Angebot vom
Staat nutzen. Gefördert werden:

  • 25% der internen Personalaufwendungen
  • 15% der Kosten für F&E-Unteraufträge
  • unabhängig
    von der Größe, vom Start-Up bis zum Konzern hat jedes steuerpflichtige
    Unternehmen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage
  • bis zu 4 Jahre
    kann die Zulage rückwirkend beantragt werden, d.h., auch wenn der
    Abschluss 2020 oder gar 2021 bereits erfolgt ist, ist der Anspruch nicht verloren

Da viele Unternehmer gar nicht wissen, dass sie berechtigt sind,
lohnt es sich unbedingt, mit uns in Kontakt zu treten, wir informieren
gerne & klar verständlich.
Zudem können wir sehr schnell einschätzen, ob ein Vorhaben
förderwürdig ist. Wir haben eine Vielzahl von Anträgen erfolgreich
begleitet und wissen, wo die Stolperfallen sind. In der Regel arbeiten
wir dem Steuerberater zu, so dass auch hier keine Reibungsverluste
entstehen.

Weitere Details gibt es offiziell unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq
oder in unserem Informationsblatt
(PDF).

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