Forschungszulage Beratende Unternehmer

Forschungszulage des Bundes

Bis zu 500.000 Euro Erstattung!

Am 07.11.2019 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet und zum 01.01.2020 ist es bereits aktiv: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Forschung-Ent…
Was bei unseren Nachbarn und in weiten Teilen der Welt bereits üblich ist, wird ab dem kommenden Jahr wohl auch in Deutschland umgesetzt. Jedes steuerpflichtige Unternehmen hat einen Anspruch auf eine Zulage von bis zu 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr. 25% der Forschungsaufwendungen (im wesentlichen Kosten durch Personal und Auftragsvergabe) können gedeckelt bei 2 Mio. Euro (damit max. 500.000 Euro) geltend gemacht werden.

Und das Besondere: Auch Unternehmen in Verlustphase werden gefördert!
Ist die festgesetzte Steuer niedriger als die Forschungszulage, wird dieser Betrag als Steuererstattung ausgezahlt. Damit werden auch Unternehmen, die sich in einer Verlustphase befinden und deshalb keine oder nur wenig Steuern zahlen, gefördert. Gerade für Unternehmen in der Wachstumsphase wie Start-ups oder Unternehmen in Schwierigkeiten ist das eine enorme Hilfe.
Natürlich geben wir Ihnen alle Informationen und erstellen Ihnen ab dem kommenden Jahr auch gerne die Anträge für die Zulagen. Reagieren Sie rechtzeitig, jede mögliche Entwicklungsarbeit sollte bereits ab Januar dokumentiert werden, damit kein Geld verschenkt wird. Sprechen Sie uns an!
Chapeau liebe Regierung, es hat lange gedauert, aber nun kommt die Forschungszulage auch in Deutschland!

Jetzt liebe Unternehmer sind Sie gefordert: nutzen Sie die Zulage und dokumentieren unbedingt jetzt schon Ihre Forschungsaufwendungen – sowohl die eigenen als auch Fremdleistungskosten, damit Sie hinterher anrechenbar sind!

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