Forschungszulage beantragen

Forschungszulagengesetz – was Sie jetzt beachten sollten

In 2 Schritten beantragen!

Nutzen Sie den neuen gesetzlichen Rahmen:

Um keine Ansprüche in 2020 verlieren, beginnen Sie jetzt mit der Beantragung von bis zu 1 Mio. Euro Förderung durch den Bund.

Das Verfahren läuft zweistufig und ist bei entsprechender Vorbereitung unkompliziert durchzuführen:

1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

a) Registrieren (online)
b) Antrag ausfüllen und einreichen (online und parallel- noch – postalisch)
c) Nach positiver Prüfung erteilt die Bescheinigungsstelle den offiziellen Bescheid.

2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt Mit der Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt zum Ablauf des Wirtschaftsjahres Antrag auf Forschungszulage gestellt. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Die Bestimmung der Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage obliegt dem zuständigen Finanzamt. Sind in dem Wirtschaftsjahr keine Steuern fällig, entsteht in der beantragten Höhe ein Auszahlungsanspruch.

Die offiziellen Angaben und Informationen gibt es unter:

https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema und unterstützen Sie gerne.